Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen eingesetzt. Sie brauchen eine Zulassung vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach der Pflanzenschutzmittelverordnung. Bewilligte Wirkstoffe werden in Anhang 1 dieser Verordnung aufgenommen und in die Kategorien chemische Stoffe, Mikroorganismen und Makroorganismen unterteilt. Die EFBS nimmt Stellung zu Pflanzenschutzmitteln, die Mikro- oder Makroorganismen enthalten. Sie beurteilt die biologische Sicherheit der Wirkstoffe.
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Letztes Update: 25.09.2018
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