Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen eingesetzt. Sie müssen zugelassen sein, bevor sie in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach der Pflanzenschutzmittelverordnung. Bewilligte Wirkstoffe werden in Anhang 1 dieser Verordnung aufgenommen und in die Kategorien chemische Stoffe, Mikroorganismen und Makroorganismen unterteilt. Die EFBS nimmt Stellung zu Pflanzenschutzmitteln, die Mikro- oder Makroorganismen enthalten. Sie beurteilt die biologische Sicherheit der Wirkstoffe und Produkte.

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 31.05.2024