Inverkehrbringen von Biozidprodukten
Biozidprodukte werden zur gezielten Bekämpfung von Schadorganismen eingesetzt. Man teilt sie in verschiedene Produktarten ein, die sich nach ihrem Verwendungszweck richten. Sie müssen vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt werden. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach der Biozidprodukteverordnung. Die EFBS erhält Gesuche mit solchen Biozidprodukten zur Stellungnahme, die gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen enthalten oder daraus bestehen.