Aufgaben der EFBS
Die Aufgabe der EFBS besteht darin, die schweizerischen Behörden beim Schutz von Mensch, Tier und Umwelt im Bereich der Bio- und Gentechnologie zu beraten.
Die EFBS, eine ständige Verwaltungskommission des Bundes, berät den Bundesrat und die Bundesämter bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen. Sie berät die eidgenössischen und kantonalen Behörden beim Vollzug der Regelungen. Sie gibt Stellungnahmen zu Bewilligungsgesuchen ab und veröffentlicht Empfehlungen zu Sicherheitsmassnahmen für Arbeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen.
Eine weitere Aufgabe ist die Information der Öffentlichkeit über wichtige Erkenntnisse im Bereich der Biosicherheit. Mit ihrem Tätigkeitsbericht informiert die EFBS den Bundesrat und die Öffentlichkeit über ihre Arbeit.