Ansichten zu Aktualitäten
Es gehört zu den Aufgaben der EFBS, über neue fachliche Erkenntnisse und weiteren Forschungsbedarf im Bereich der Gen- und Biotechnologie zu informieren. Sie befasst sich mit aktuellen Fragestellungen und veröffentlicht ihre Ansichten. Damit ist sie auf entsprechende Anfragen der Bundesverwaltung vorbereitet und kann die Behörden frühzeitig beraten.
Invasive gebietsfremde Pflanzen: Früh erkennen - sofort handeln, April 2023
Diese Informationsbroschüre der EFBS macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, invasive gebietsfremde Pflanzen früh zu erkennen und sofort zu handeln, damit keine zusätzlichen invasiven gebietsfremden Arten eingebracht werden und sich die vorhandenen nicht weiter ausbreiten.
Seit dem ersten Erscheinen der Broschüre 2014 hat sich einiges getan: so ist beispielsweise die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten erschienen und eine neue Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen veröffentlicht worden. Dies wird in der Broschüre berücksichtigt. Dazu sind in einem bebilderten Mittelteil neue, noch wenig bekannte invasive Pflanzen aufgenommen worden, die in Zukunft auch wegen der Klimaerwärmung vermehrt zu Problemen führen könnten.
Invasive gebietsfremde Arten: Früh erkennen - sofort handeln (April 2023)
Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten
Gebietsfremde Arten in der Schweiz - Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen (Stand 2022)
Ansicht der EFBS zu TEgenesis, Dezember 2020
TEgenesis ist ein neues Verfahren zur Pflanzenzucht: Chemische Substanzen aktivieren pflanzeneigene, mobile genetische Elemente. Diese so genannten Transposons werden an neuen Stellen im Genom eingebaut, was bei einigen Pflanzen zu einer Anpassung an veränderte Umweltbedingungen führen kann. Solche Eigenschaften wie Trocken- oder Hitzeresistenz können auch natürlicherweise entstehen. Die verwendeten Chemikalien verändern die Gensequenz der Transposons nicht, sie aktivieren und beschleunigen einen Prozess, der natürlicherweise eher als Konsequenz und als mögliche Anpassung an veränderte Umweltbedingungen auftreten würde. Zudem kommen keine gentechnischen Verfahren nach Freisetzungsverordnung (Anhang 1, Ziffer 1) zum Einsatz.
Die EFBS hat sich mit der Bedeutung und den biologischen Risiken dieser Methode befasst. Sie empfiehlt, TEgenesis nicht als gentechnisches Verfahren einzustufen, sondern die Sicherheit des Produktes zu beurteilen.
Eine risikobasierte und produktbezogene Beurteilung und eine Anpassung der Gesetzgebung hat die EFBS auch bei anderen Gelegenheiten empfohlen:
Statement zu neuen gentechnischen Verfahren, Januar 2020
Gemeinsam mit anderen europäischen beratenden Biosicherheitskommissionen fordert die EFBS dazu auf, die Gesetzgebung für gentechnisch veränderte Organismen anzupassen. In Zukunft sollte vermehrt das Ergebnis einer gentechnischen Veränderung im Zentrum stehen und nicht die Technik, die verwendet wurde. Denn mittels neuer Techniken können kleine, zielgerichtete Veränderungen am Genom vorgenommen werden (Genom-Editierung), wie sie auch willkürlich und nicht-zielgerichtet durch natürliche oder chemisch- und Radioaktivität-induzierte Mutationen entstanden sein könnten.
Statement zu neuen gentechnischen Verfahren (auf Englisch)
Biologische Risiken Schweiz, November 2019
Die EFBS befasst sich seit Jahren mit biologischen Gefährdungen und stellt fest, dass diese nicht immer ihrem tatsächlichen Risiko entsprechend wahrgenommen werden. Im Rahmen ihres Projekts „Biologische Risiken Schweiz“ analysierte die EFBS sieben mögliche Gefährdungen für die Schweiz und untersuchte deren Risiken. Diese wurden miteinander verglichen, um eine mögliche Priorisierung der Gefährdungen zu erarbeiten. Zudem wollte die EFBS einen Beitrag zu einer objektiven Wahrnehmung dieser Risiken durch die Öffentlichkeit leisten. Von der Gefährdung «Antibiotikaresistenzen» gehen die grössten Risiken aus. Die EFBS hält es daher für sehr richtig und wichtig, dass dieses Thema in der Schweiz bereits prioritär behandelt wird.
Risikorelevante Kriterien zur Beurteilung von Tätigkeiten im Bereich synthetischer Biologie und deren Regulierung, Oktober 2018
Für Tätigkeiten im Bereich synthetischer Biologie empfiehlt die EFBS eine fallspezifische Risikobeurteilung mit dem Fokus auf die Schutzziele Mensch, Tier und Umwelt. Sie hält es für wichtig, dass dabei alle risikorelevanten Kriterien, insbesondere die Vermehrungs- und Verbreitungsfähigkeit, berücksichtigt werden.
Ansicht der EFBS zu neuen Pflanzenzuchtverfahren, Mai 2015
Die EFBS hat sich über die letzten Jahre hinweg mit den neuen Pflanzenzuchtverfahren befasst. Das Neue daran ist, dass zwar gentechnische Methoden verwendet werden, im Endprodukt jedoch in vielen Fällen keine fremden Gensequenzen mehr nachweisbar sind. Die Produkte solcher neuen Pflanzenzuchtverfahren unterscheiden sich also zum Teil nicht von herkömmlich gezüchteten Pflanzen. Die EFBS empfiehlt, die Sicherheit des Produktes zu beurteilen.
Ansichten der EFBS zum Umgang mit dem Missbrauchs-Potential wissenschaftlicher Erkenntnisse, April 2015
Forschung mit pathogenen Organismen könnte zu kriminellen (Bioterrorismus) oder militärischen Zwecken (Biowaffen) missbraucht werden. In den letzten Jahren hat die Diskussion um solche Dual-Use-Forschung und die Veröffentlichung entsprechender Forschungsresultate zugenommen. Die EFBS hat ihre Ansichten dazu aktualisiert und ergänzt. Eine unnötige EInschränkung der wissenschaftlichen Forschung und des medizinischen Fortschritts sollte verhindert werden.
Ansichten der EFBS zum Umgang mit dem Missbrauchs-Potential wissenschaftlicher Erkenntnisse
Antibiotikaresistenzen, November 2014
Die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen ist eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Aus Sicht der EFBS müssen daher unverzüglich Massnahmen getroffen und in der Praxis umgesetzt werden. Die EFBS unterstützt die nationale Strategie zu Antibiotikaresistenzen der Bundes.
Beurteilung der Sicherheit der grünen Gentechnologie
Am 12. Dezember 2012 stimmte der Ständerat als Zweitrat einer Verlängerung des Gentech-Moratoriums um weitere vier Jahre bis Ende 2017 zu. Der Nationalrat hatte diese bereits am 26. September 2012 beschlossen. Damit bleibt der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz weiterhin verboten. Immer wieder wird die Frage aufgeworfen, ob gentechnisch veränderte Pflanzen für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind oder nicht. Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit kommt einstimmig zum Schluss, dass die zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen sicher sind.