Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit cisgenen Apfelpflanzen mit verbesserter Resistenz gegenüber Feuerbrand

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen. Sie kommt einstimmig zum Schluss, dass der beantragte Versuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellt und stimmt der Durchführung zu.

Die cisgenen Apfelpflanzen enthalten ein Resistenzgen, das ihnen eine verbesserte Resistenz gegenüber Feuerbrand verleiht. Die Freisetzungsversuche finden in den Jahren 2016 – 2021 am geschützten Versuchsstandort - der sogenannten Protected Site - von Agroscope am Standort Reckenholz statt.

Feuerbrand wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen und ist eine der schwersten bakteriellen Erkrankungen in Apfel- und Birnenanlagen, die grosse Schäden verursacht. Die cisgenen Apfelpflanzen enthalten das Resistenzgen FB_MR5 aus dem Wildapfel Malus x robusta 5, die unter der Kontrolle ihrer nativen Promotoren und Terminatoren stehen. Da am Ende des Transformationsprozesses fast ausschliesslich apfeleigene Gene in den gentechnisch veränderten Apfelpflanzen vorhanden sind, spricht man von cisgenen Pflanzen.

In den Freisetzungsversuchen wird untersucht, ob wichtige Eigenschaften der Pflanzen trotz gentechnischer Veränderung erhalten bleiben. Die cisgenen Pflanzen werden mit unveränderten Kontrollpflanzen verglichen und auf morphologische und physiologische Veränderungen hin untersucht.

Für die Versuche sind verschiedene Sicherheitsmassnahmen vorgesehen. Die Protected Site als solche stellt durch die Umzäunung des Versuchsfelds bereits eine wichtige Massnahme gegen Vandalismus und gegen das Verschleppen von Pflanzenmaterial dar. Eine weitere Massnahme sind Isolationsdistanzen zu anderen Apfelbäumen und potentiell sexuell kompatiblen Wildarten. Ausserdem wird die Versuchsfläche mit Netzen versehen.

In ihrer Stellungnahme äusserte sich die EFBS zur Einnetzung der Versuchsfläche, zu möglichen Auskreuzungen und zu einem Monitoring. Sie kam zum Schluss, dass der Freisetzungsversuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellt und stimmte der Durchführung einstimmig zu. Gleichzeitig schlug sie vor, innerhalb des Versuchsgeländes ein Monitoring zu Auskreuzungen durchzuführen und die Anzahl Insekten zu erfassen, die trotz Einnetzung in die Versuchsanlage gelangen.

Stellungnahme der EFBS vom 29. Januar 2016

Stellungnahme der EFBS vom 22. März 2016 zu den nachgeforderten Unterlagen

Das Gesuch wurde am 24. November 2015 im Bundesblatt publiziert und vom Bundesamt für Umwelt mit Verfügung vom 29. April 2016 mit verschiedenen Auflagen bewilligt.

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch

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Letztes Update: 22.04.2021