Stellungnahmen der EFBS zu den Freisetzungsversuchen im Rahmen des NFP 59

Die EFBS hat mehrfach zu den Freisetzungsversuchen Stellung genommen, die im Rahmen des NFP59 durchgeführt wurden. Sie kam mehrheitlich zum Schluss, dass die Versuche ein geringes Risiko für Mensch und Umwelt darstellen und bewilligt werden können.

Es handelte sich um drei verschiedene Bewilligungsgesuche mit gentechnisch verändertem Weizen beziehungsweise mit Hybriden von gentechnisch verändertem Weizen und einem nahen Artverwandten, dem Wildgras Aegilops cylindrica. Die verschiedenen Weizenlinien wurden gentechnisch so verändert, dass sie eine erhöhte Resistenz gegenüber Pilzerkrankungen verleihen. Dazu wurden einerseits verschiedene Allele des Pm3-Gens aus Weizen in die Weizensorte Bobwhite eingebracht. PM3 verleiht eine spezifische Resistenz gegenüber dem Erreger von Mehltau. Andererseits wurden zwei quantitative Resistenzgene aus Gerste in die Weizensorte Frisal eingebracht. Im dritten Gesuch wurden Hybride mit Aegilops cylindrica hergestellt. Alle Pflanzen wurden vorgängig in Labor und Gewächshaus getestet und zeigten dort eine erhöhte Resistenz gegenüber Mehltau. Diese Resultate sollten im Freiland überprüft werden. Gleichzeitig wurden verschiedene Untersuchungen zur biologischen Sicherheit durchgeführt. Die Versuche fanden in den Jahren 2008-2010 am Standort Reckenholz (ZH) und in den Jahren 2009 und 2010 am Standort Pully (VD) statt. Beantragt wurden die Versuche im Rahmen des NFP 59 zu Chancen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen von einem Verbund von verschiedenen Forschungsgruppen, dem Konsortium-Weizen.

Die Gesuche wurden am 22. Februar 2007 beim Bundesamt für Umwelt eingereicht und mit Verfügung vom 3. September 2007 mit verschiedenen Auflagen bewilligt.

Die EFBS hat folgende Stellungnahmen zu den drei Gesuchen verfasst: 

Stellungnahme der EFBS vom 20. Juli 2007

In dieser ersten ausführlichen Stellungnahme beurteilte die EFBS alle drei Gesuche auf mögliche Risiken für Mensch und Umwelt. Sie äusserte sich insbesondere zur Charakterisierung der gentechnisch veränderten Pflanzen, zu möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur (biologischen) Sicherheit des Versuchs. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder kam zum Schluss, dass die Versuche bewilligt werden könnten. Eine Minderheit sprach sich aus verschiedenen Gründen, die in der Stellungnahme ausgeführt wurden, gegen eine Versuchsdurchführung aus. Die Zustimmung der EFBS wurde an verschiedene Auflagen geknüpft.

Stellungnahme der EFBS vom 25. Januar 2008 zu den nachgeforderten Unterlagen

Die Gesuchsteller wurden gebeten, zusätzliche Informationen zu den Gesuchen einzureichen. Die EFBS erhielt diese Informationen zur Stellungnahme und bekräftigte nochmals mehrheitlich, dass die Versuche durchgeführt werden könnten.

Stellungnahme der EFBS vom 22. Mai 2008 zur Beschwerde am Standort Pully

Gegen die Durchführung der Versuche am Standort Pully wurden Beschwerden eingereicht. Die EFBS wurde aufgefordert, zu dem Schriftenwechsel zwischen Beschwerdeführer und Gesuchstellerin Stellung zu nehmen. Sie hielt nochmals fest, dass die Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet sei und die Versuche durchgeführt werden könnten.

Stellungnahme der EFBS vom 25. Januar 2009 zu den Ergänzungen für das Versuchsjahr 2009

Die Gesuchsteller waren aufgefordert, für das jeweils kommende Versuchsjahr ergänzende Informationen einzureichen, darunter die neue Versuchsanordnung. Die EFBS befürwortete die Weiterführung der Versuche.

Stellungnahme der EFBS vom 29. Januar 2010 zu den Ergänzungen für das Versuchsjahr 2010

Die EFBS stimmte der Versuchsdurchführung und einem Änderungsantrag der Gesuchsteller erneut zu.

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Letztes Update: 31.08.2023