Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Winterweizen mit erhöhtem Ertragspotential

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen. Sie kommt einstimmig zum Schluss, dass der beantragte Versuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellt und stimmt der Durchführung zu.

Die gentechnisch veränderten Weizenlinien enthalten ein Gen für einen Saccharosetransporter, das sogenannte HvSUT-Gen aus Gerste. Dank des Saccharostransporters soll mehr Saccharose in die Körner transportiert werden, was zu einem erhöhten Ertrag führt. Die Freisetzungsversuche finden in den Jahren 2016 – 2022 am geschützten Versuchsstandort - der sogenannten Protected Site - von Agroscope am Standort Reckenholz statt.

Ertragssteigerungen bei Weizen verliefen während Jahrzehnten linear. Seit Mitte der 90er Jahre zeichnet sich in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern eine Stagnation ab. Daher werden neue Möglichkeiten erforscht, das Ertragspotential weiter zu erhöhen. Eine solche Möglichkeit ist die Expression eines zusätzlichen Saccharosetransporters.

In den Freisetzungsversuchen wird untersucht, ob die im Gewächshaus beobachtete Ertragssteigerung auch im Freiland bestätigt werden kann. Ausserdem werden mögliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen angeschaut. Weiter wird getestet, wie anfällig die gentechnisch veränderte Weizenlinie gegenüber Krankheitserregern und Schädlingen ist.

Für die Versuche sind verschiedene Sicherheitsmassnahmen vorgesehen. Die Protected Site als solche stellt durch die Umzäunung des Versuchsfelds bereits eine wichtige Massnahme gegen Vandalismus und gegen das Verschleppen von Pflanzenmaterial dar. Weitere Massnahme sind eine Mantelsaat und Isolationsabstände zu Kulturen von Weizen, Roggen und Triticale. Ausserdem wird die Versuchsfläche zum Schutz vor Vogelfrass und Verschleppung der Körner nach der Aussaat und vor der Ernte mit einem Netz oder Vlies abgedeckt.

In ihrer Stellungnahme äusserte sich die EFBS zu den Isolationsabständen, die aus ihrer Sicht zu sämtlichen Feldern mit Anbau von Weizen, Roggen und Triticale 50 m betragen sollten. Ausserdem schlug sie Auskreuzungsexperimente vor, um unter lokalen Bedingungen Erkenntnisse zu gewinnen.

Stellungnahme der EFBS vom 7. Juli 2016

Das Gesuch wurde am 14. Juni 2016 im Bundesblatt publiziert und vom Bundesamt für Umwelt mit Verfügung vom 27. Oktober 2016 mit verschiedenen Auflagen bewilligt.

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch

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Letztes Update: 22.04.2021