Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pm-Weizenlinien
Die EFBS hat zum Freisetzungsgesuch Stellung genommen. Sie kommt zum Schluss, dass der geplante Freisetzungsversuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellt und stimmt der Versuchsdurchführung zu.
Verschiedene gentechnisch veränderte Sommerweizenlinien der Sorte Bobwhite, die Pm3-, Pm8- und Pm17-Resistenzgene enthalten, werden im Freiland getestet. Diese Gene stammen ursprünglich aus Weizen (Pm3) bzw. Roggen (Pm8 und Pm17) und verleihen Resistenz gegenüber Mehltau, einer Pilzkrankheit. Es handelt sich um eine Weiterführung der Versuche, die im Rahmen des NFP59 begonnen hatten und mit dem Gesuch B13001 fortgeführt wurden.
Die Versuche finden in den Jahren 2019-2023 auf der Protected Site statt, einer geschützten Versuchsanlage für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen.
Im Vergleich zum Gesuch B13001 sind Versuche mit neuen Kombinationen verschiedener Pm3-Allele geplant, darunter auch ein modifiziertes Pm3d/e-Allel. Ausserdem sollen verschiedene Pm8- und Pm17-Linien getestet werden. Die beiden Resistenzgene Pm8 und Pm17, die auf den gleichen Ursprung wie Pm3 zurückgehen, wurden ebenfalls von der Universität Zürich isoliert und im Gewächshaus untersucht.
Ziel des Versuches ist zu untersuchen, ob sich die im Gewächshaus beobachtete Mehltauresistenz auch unter Freilandbedingungen beobachten lässt und wie sich die verschiedenen Allelkombinationen auf das Resistenzverhalten auswirken. Ausserdem werden Pflanzenwachstum und Ertrag mit nicht gentechnisch veränderten Weizenlinien verglichen. Die Versuche sollen dazu beitragen, das Grundlagenwissen über eine nachhaltige Nutzung von Resistenzgenen zu verbessern.
Auch für diesen Versuch gelten sämtliche auf der Protected Site etablierten Sicherheitsmassnahmen, die Schutz vor Vandalismus und gegen das Verschleppen von Pflanzenmaterial gewährleisten. Wie bei den anderen Versuchen mit Weizen sind eine Mantelsaat und Isolationsabstände zu Kulturen von Weizen, Roggen und Triticale vorgesehen. Ausserdem wird die Versuchsfläche wiederum zum Schutz vor Vogelfrass und Verschleppung der Körner nach der Aussaat und vor der Ernte mit einem Netz oder Vlies abgedeckt.
Stellungnahme EFBS vom 13. Dezember 2018
Das Gesuch wurde am 13. November 2018 im Bundesblatt publiziert und vom Bundesamt für Umwelt mit Verfügung vom 14. März 2019 bewilligt.