Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffellinien mit verbesserter Resistenz gegenüber Kraut- und Knollenfäule

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen. Sie kommt einstimmig zum Schluss, dass der beantragte Versuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch und Umwelt darstellt und stimmt der Durchführung zu.

Die gentechnisch veränderten Kartoffellinien enthalten verschiedene Resistenzgene, die ihnen eine verbesserte Resistenz gegenüber Kraut- und Knollenfäule verleihen. Die Freisetzungsversuche finden in den Jahren 2015 - 2019 am geschützten Versuchsstandort – der sogenannten Protected Site – der Agroscope ART Reckenholz statt.

Die Kraut- und Knollenfäule wird durch den Oomycet Phytophthora infestans hervorgerufen, der in der Schweiz grosse Bekämpfungskosten und Schäden im Kartoffelanbau verursacht. Die gentechnisch veränderten Kartoffellinien enthalten ein oder mehrere Resistenzgene aus Wildkartoffeln, so genannte Rpi-Gene (Resistenz gegen Phytophthora infestans), die unter der Kontrolle ihrer jeweiligen nativen Promotoren und Terminatoren stehen.

Für die Versuche sind verschiedene Sicherheitsmassnahmen vorgesehen. Neben dem Schutz, der durch die Protected Site sichergestellt wird, sind dies die Durchwuchskontrolle von Knollen und Samen sowie eine Isolationsdistanz von 30 m zum nächsten Kartoffelfeld.

Untersucht wird unter anderem, ob die Rpi-Gene auch gegen Schweizer Isolate von P. infestans wirksam sind. Ausserdem werden die agronomischen Eigenschaften der Kartoffellinien analysiert. Bei Kartoffellinien, die mehr als ein Resistenzgen enthalten, wird geprüft, ob dies für die Pflanze mit Nachteilen verbunden ist und beispielsweise der Ertrag kleiner oder die Qualität der Kartoffeln schlechter ist.

In ihrer Stellungnahme äusserte sich die EFBS insbesondere zur Überdauerung von Samen und Beeren, zur Genexpression und zum Isolationsabstand zu den nächsten Kartoffelfeldern. Sie kam zum Schluss, dass der geplante Freisetzungsversuch ein sehr geringes Risiko für Mensch und Umwelt darstellt und stimmte der Durchführung der Versuche einstimmig zu.

Stellungnahme der EFBS vom 28. Januar 2015

Die Gesuche wurden am 25. November 2014 im Bundesblatt publiziert und vom Bundesamt für Umwelt mit Verfügung vom 21. April 2015 mit verschiedenen Auflagen bewilligt.

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch

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Letztes Update: 22.04.2021