Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen vor Schadorganismen. Die EFBS nimmt Stellung zu Pflanzenschutzmitteln, die pathogene Mikroorganismen oder wirbellose Kleintiere enthalten (Makroorganismen). Sie beurteilt mögliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt.

PMV-01 (zugelassen 2018)

Das Pflanzenschutzmittel PMV-01 enthält als aktiven Wirkstoff das Pepino Mosaic Virus Stamm CH2 Isolat 1906, das 2006 in einer kommerziellen Tomatenzucht in Belgien isoliert worden ist. PMV-01 ist in verschiedenen Ländern der EU zugelassen und wird seit mehreren Jahren eingesetzt.

Pepino Mosaic Viren sind grundsätzlich hochinfektiös und verursachen Schäden in Tomatenkulturen. Beim in PMV-01 verwendeten Isolat handelt es sich dagegen um einen milden Stamm. Er verhindert die nachfolgende Infektion mit einem virulenten Stamm und schützt dadurch die Kultur. PMV-01 darf ausschliesslich in Gewächshäusern zur Tomatenproduktion eingesetzt werden und es müssen Massnahmen getroffen werden, die eine Verbreitung ausserhalb des Gewächshauses verhindern. Die EFBS geht davon aus, dass keine unerwünschten Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind.

Stellungnahme der EFBS zur Zulassung von PMV-01

Flocter

Das Pflanzenschutzmittel Flocter enthält als aktiven Wirkstoff das Bodenbakterium Bacillus firmus I-1582, das 1992 aus landwirtschaftlich genutztem Boden in Israel isoliert worden ist. In verschiedenen Ländern der EU sowie in den USA und Israel ist Flocter bereits zugelassen und wird seit mehreren Jahren eingesetzt. Flocter ist ein Nematizid, das gegen die Eier verschiedener Wurzelgallennematoden und freilebender Nematoden wirkt. B. firmus kolonisiert die Wurzelrhizosphäre und schützt die jungen Pflanzen vor Nematoden. In der Schweiz soll Flocter im Gemüseanbau bei Gurken (Gewächshaus) und Karotten (Freiland) eingesetzt werden, sowie beim Tabakanbau im Freiland. Aus Sicht der EFBS sind keine Langzeitauswirkungen und unerwünschten Effekte auf Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten.

Stellungnahme der EFBS vom 9. September 2014 zur Zulassung von Flocter

Aphidius matricariae, Ephedrus cerasicola und Praon volucre

Bei diesen drei Wirkstoffen handelt es sich um Schlupfwespen, die Blattläuse parasitieren. Alle drei Arten sind Wildstämme, die in Belgien gesammelt wurden und auch in anderen Europäischen Ländern vorkommen. Aphidius matricariae, Ephedrus cerasicola und Praon volucre haben ein sehr breites Wirtsspektrum. In der Schweiz sollen sie im Gewächshaus gegen verschiedene Blattlausarten auf Gemüse- (Tomaten, Auberginen, Küchenkräuter, Kürbisgewächse etc.) und Beerenkulturen sowie bei Zierpflanzen eingesetzt werden. Aus Sicht der EFBS stellen die drei Schlupfwespenarten kein wesentliches Risiko für Mensch, Tier und Umwelt dar.

Stellungnahme der EFBS vom 17. Dezember 2013 zu Aphidius matricariae, Ephedrus cerasicola und Praon volucre

Amylo-X

Amylo-X enthält als aktiven Wirkstoff das Bakterium Bacillus amyloliquefaciens subsp. plantarum Stamm D747. Der Stamm wurde ursprünglich in Japan isoliert. Eingesetzt wird Amylo-X als Fungizid unter anderem zur Bekämpfung von Graufäule im Wein-, Gemüse- und Beerenanbau sowie gegen verschiedene Sclerotinia-Arten und falschen Mehltau im Salatanbau. Bacillus amyloliquefaciens subsp. plantarum Stamm D747 wirkt durch eine Kombination verschiedener Mechanismen. Dazu gehört die erfolgreiche Kompetition mit pflanzenpathogenen Organismen um Nahrung und Raum. Ausserdem werden Lipopeptide und Proteasen produziert, die ebenfalls fungizid wirken: sie erhöhen die Membrandurchlässigkeit von Pilzen und degradieren pilzliche Befallsstrukturen auf Blättern. Bacillus amyloliquefaciens kommt natürlicherweise in der Umwelt vor und negative Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt sind nicht bekannt.

Stellungnahme der EFBS vom 2. April 2013 zur Zulassung von Amylo-X

Nemasys G

Nemasys G enthält als aktiven Wirkstoff den parasitischen Nematoden Heterorhabditis bacteriophora Stamm GPS11. Die infektiösen Juvenilformen von H. bacteriophora dringen in den Zielorganismus ein und setzen ein symbiontisches Bakterium (Photorhabdus luminescens) frei. Dieses enthält seinerseits Toxine, die zum Tod der Zielorganismen führen. Eingesetzt werden soll Nemasys G in Sport- und Zierräsen gegen die Engerlinge des Gartenlaubkäfers (Phylloperta horticola). H. bacteriophora ist als Wirkstoff in der Schweiz zugelassen und wird seit langer Zeit erfolgreich zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt und auch in der Schweiz in verschiedenen Produkten verwendet. Für die EFBS stellt Nemasys G kein Risiko für Mensch und Umwelt dar.

Stellungnahme der EFBS vom 10. September 2012 zur Zulassung von Nemasys

Prestop

Prestop enthält als Wirkstoff den Pilz Gliocladium catenulatum Stamm J1446. Er konkurriert mit Schadpilzen um Lebensraum und Nährstoffe. Prestop wird zur Bekämpfung von verschiedenen Pilzkrankheiten bei Erdbeeren, verschiedenen Gemüse­sorten und Zierpflanzen eingesetzt. Die Spezies Gliocladium catenulatum ist weltweit verbreitet. Der Stamm J1145 wurde aus finnischem Boden isoliert und wird in verschiedenen EU-Ländern verwendet. Nach Ansicht der EFBS gibt es keine Hinweise auf eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch den Einsatz von Prestop. Sie stimmte der Zulassung zu.

BioAct

Der Wirkstoff von BioAct ist der Bodenpilz Paecilomyces lilacinus Stamm 251, der Eier und immobile Stadien von Bodennematoden parasitiert. BioAct wird zur Bekämpfung von Wurzelgallennematoden eingesetzt, und zwar meistens vor der Pflanzung, d.h. durch Behandlung des Bodens. In Europa und den USA ist der Wirkstoff bereits zugelassen und gehört zu den am besten untersuchten biologischen Nematiziden. Die EFBS ging in ihrer Beurteilung besonders auf eine mögliche Pathogenität des Stammes 251 für Menschen ein. Sie kam zum Schluss, dass das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt gering ist und das Produkt zugelassen werden kann.

Proradix

Der Wirkstoff von Proradix ist das Bakterium Pseudomonas sp. Stamm DSZM 13134. Es ist keiner bekannten Art zuzuordnen, sondern wird als neue Art der fluoreszierenden Pseudomonaden betrachtet, die am nächsten mit Pseudomonas fluorescens verwandt ist. Proradix wird als Saatbeizmittel bei Kartoffeln zum Schutz gegen pathogene bodenbürtige Pilze eingesetzt. Aus Sicht der EFBS berufen sich die Gesuchsunterlagen zu stark auf Untersuchungen zu P. fluoresecens und berücksichtigen zu wenig den effektiv verwendeten Stamm. In ihrer Stellungnahme begründete die EFBS diese Einschätzung. Sie verzichtete darauf, sich zur Zulassung von Proradix zu äussern.

Madex I12, Madex Max, Madex Top, Madex Twin und Carpovirusine Evo 2

Diese Pflanzenschutzmittel enthalten als aktiven Wirkstoff verschiedene Stämme des Apfelwicklergranulosevirus und werden zur Bekämpfung von Apfelwicklerlarven eingesetzt (Cydia pomonella). Apfelwicklergranuloseviren sind weltweit verbreitet und kommen überall dort vor, wo entsprechende Wirtsinsekten vorhanden sind. Sie gehören zu den Baculoviren. Für die Beurteilung der EFBS sind die Herkunft des jeweiligen Virus-Isolats und die biologische Wirksamkeit bzw. das Wirtsspektrum wichtig. Die EFBS stimmte der Zulassung der verschiedenen Produkte zu.

Helicovex

Helicovex enthält als aktiven Wirkstoff das Helicoverpa armigera Nucleopolyhedrovirus (HearNPV) Das HearNPV gehört zu den Baculoviren und wirkt spezifisch gegen die Larven des Baumwollkapselwurms (Helicoverpa armigera), ein Schädling verschiedenster Kulturpflanzen (Baumwolle, Mais, Weizen, Tabak, Kopfsalat, Tomaten, Paprika, Steinobst- und Zitrusfruchtbäume etc.). Baculoviren sind generell sehr wirtsspezifisch und wirken ausschliesslich gegen Arthropoden. Für Mensch und Wirbeltiere sind sie nicht infektiös, und sie vermehren sich auch nicht in Wirbeltierzellen (inkl. humanen Zellen). Da kein wesentliches Risiko für Mensch, Tier und Umwelt vorliegt, stimmte die EFBS der Zulassung von Helicovex zu.

Eretmocerus mundus und Eretmocerus eremicus

Bei beiden Produkten handelt es sich um lebende Makroorganismen. Eretmocerus mundus und Eretmocerus eremicus sind  parasitische Schlupfwespenarten, die Larven von Weissen Fliegen parasitieren. Sie werden im Gemüse- und Zierpflanzenanbau eingesetzt. Beide Organismen sind auf der Liste der Europäischen Pflanzenschutzorganisation „List of biological control agents widely used in the EPPO-Region“ aufgeführt und werden seit etlichen Jahren in verschiedenen europäischen Ländern eingesetzt. Die EFBS stimmte der Zulassung der beiden Produkte zu.

Blossom Protect

Blossom Protect wirkt gegen das Bakterium Erwinia amylovora und wird zur Bekämpfung von Feuerbrand bei Kernobst eingesetzt. Es enthält den hefeartigen Pilz Aureobasidium pullulans, einen natürlichen Antagonisten des Feuerbrand-Erregers. Für die Beurteilung der EFBS von Bedeutung sind Untersuchungen zur Antibiotika-Produktion von A. pullulans und damit verbundene Auswirkungen auf Nichtzielorganismen. Da einige Fragen offen geblieben waren, stimmte die EFBS der Zulassung von Blossom Protect zuerst nur zeitlich befristet zu. Nachdem gezeigt werden konnte, dass der in Blossom Protect verwendete A. pullulans-Stamm keine Antibiotika produziert, stimmte die EBFS in einer zweiten Stellungnahme einer unbefristeten Zulassung von Blossom Protect zu.

Agree WP

Dieses Pflanzenschutzmittel enthält als aktiven Wirkstoff das Bakterium Bacillus thuringiensis var. aizawai. Eingesetzt wird Agree WP gegen verschiedene Schadraupen im Obst-, Beeren, Gemüse- und Weinbau sowie bei Zierpflanzen und in der Forstwirtschaft. Bacillus thuringiensis var. aizawai bildet Endotoxinkristalle, die im Magen-Darm-Trakt der Schadraupen aktiviert werden und diese abtöten. Die Endotoxinkristalle wirken sehr spezifisch, so dass Auswirkungen auf Nichtzielorganismen unwahrscheinlich sind. Aus Sicht der EFBS stellt Agree WP kein Risiko für Mensch, Tier und Umwelt dar. Sie stimmte der Zulassung von Agree WP zu. 

Zum Seitenanfang

Letztes Update: 04.01.2021