Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen (wirbellose Kleintiere) ist bewilligungspflichtig. Die EFBS nimmt zu solchen Gesuchen Stellung und beurteilt allfällige Umweltauswirkungen.

Wer gentechnisch veränderte, pathogene oder gebietsfremde Organismen für den Umgang in der Umwelt in Verkehr bringen will, braucht eine Bewilligung. Dazu gehört unter anderem der Verkauf, der Tausch, die Einfuhr und die Abgabe solcher Organismen. Je nach Produkt kommen unterschiedliche  Bewilligungsverfahren zur Anwendung. Die EFBS nimmt Stellung zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, wobei es sich dabei hauptsächlich um gentechnisch veränderte Pflanzen und die Toleranz von Spuren nicht bewilligter GVO in Lebensmitteln handelt. Weiter nimmt die EFBS Stellung zu Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten, die aus Organismen bestehen oder solche enthalten.

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Letztes Update: 13.08.2021