Freisetzungen

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen sind bewilligungspflichtig. Anträge auf Freisetzungen werden der EFBS mit Blick auf mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zur Stellungnahme unterbreitet.

Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Freisetzungsversuchen bildet die Freisetzungsverordnung. Sie regelt die Anforderungen an den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen in der Umwelt. Die EFBS bekommt die Bewilligungsgesuche vom Bundesamt für Umwelt BAFU zur Stellungnahme unterbreitet. Die Stellungnahmen der EFBS können erst nach Vorliegen des Entscheids der Bewilligungsbehörde veröffentlicht werden.

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Letztes Update: 13.08.2021