Übersicht

Die EFBS erhält Bewilligungsgesuche für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten und pathogenen Organismen sowie wirbellosen Kleintieren von der jeweils federführenden Bundesbehörde zur Stellungnahme unterbreitet. Liegt der Entscheid der Bewilligungsbehörde vor und ist sie damit einverstanden, können die Stellungnahmen der EFBS veröffentlicht werden.

Die EFBS äussert sich hauptsächlich zu drei verschiedenen Arten von Bewilligungsgesuchen für das Inverkehrbringen; von gentechnisch veränderten Organismen, von Pflanzenschutzmittel und von Biozidprodukten.

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Letztes Update: 13.08.2021