Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Mais

Die EFBS kommt in ihrer Stellungnahme zum Schluss, dass der geplante Freisetzungsversuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellt und stimmt der Versuchsdurchführung zu.

Die gentechnisch veränderten Maislinien, die versuchsweise freigesetzt werden, sind teilresistent gegenüber der durch Pilze hervorgerufenen Blattfleckenkrankheit und dem Maisbeulenbrand. Die Erreger dieser Krankheiten kommen beide auch in der Schweiz vor und können zu Ertragseinbussen führen.

Die Resistenz kommt durch das ursprünglich aus Weizen stammende Gen Lr34 zustande, das schon seit hundert Jahren im Weizenbau verwendet wird und partielle, rassenunspezifische Resistenz gegen verschiedene Pilzkrankheiten vermittelt.

Ziel des Freisetzungsversuches ist zu untersuchen, ob sich die in Gewächshaus und Vegetationshalle beobachtete Resistenz gegenüber der Blattfleckenkrankheit und dem Maisbeulenbrand - und damit die Wirksamkeit des Lr34-Gens - auch im Freiland bestätigt. Ausserdem werden auch agronomische Parameter wie Pflanzenwachstum und Ertrag untersucht.

Weiter wird ein Projekt zur Biosicherheit durchgeführt und mögliche Auswirkungen auf Mykorrhizapilze als Beispiel eines Nichtzielorganismus untersucht.

Die Freisetzungsversuche finden in den Jahren 2020-2023 auf der Protected Site statt, einem geschützten Versuchsfeld am Standort Agroscope Reckenholz. Zu den Sicherheitsmassnahmen gehören die Umzäunung, eine permanente Bewachung und Überwachung des Versuchsfeldes sowie ein Alarmsystem. Diese Massnahmen schützen den Versuch vor Vandalismus und verhindern das Verschleppen von Pflanzenmaterial. Weitere Massnahmen zur Minimierung von Auskreuzungen sind eine Mantelsaat und alternativ Isolationsabstände zu anderen konventionellen Maisfeldern oder das Entfernen der männlichen Blütenstände (Fahnen).

Die EFBS hat sich in ihrer Stellungnahme hauptsächlich auf die beiden Optionen zur Minimierung von ungewollten Auskreuzung und Pollenflug auf Kulturmaisfelder konzentriert und ist zum Schluss gekommen, dass beide Varianten ihren Zweck erfüllen. Sie hat der Versuchsdurchführung zugestimmt.

Stellungnahme EFBS vom 2. April 2019

Das Gesuch wurde am 29. Januar 2019 im Bundesblatt publiziert und vom Bundesamt für Umwelt mit Verfügung vom 2. März 2020 bewilligt.

Informationen des BAFU zum Freisetzungsversuch

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Letztes Update: 22.04.2021