Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

Die EFBS kommt in ihrer Stellungnahme zum Schluss, dass der geplante Freisetzungsversuch ein äusserst geringes Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellt und stimmt der Versuchsdurchführung zu.

Die gentechnisch veränderten Gerstenlinien, die versuchsweise freigesetzt werden, sind teilweise resistent gegenüber verschiedenen Pilzkrankheiten, nämlich gegenüber dem Echten Mehltau und dem Zwergrost. Die Resistenz kommt durch das ursprünglich aus Weizen stammende Gen Lr34 zustande. Es wird schon seit hundert Jahren im Weizenbau verwendet und vermittelt partielle, rassenunspezifische Resistenz gegen unterschiedliche Pilzkrankheiten.

Pilzkrankheiten stellen, wie bei vielen Getreidearten, auch bei Gerste ein Problem dar. Besonders der Echte Mehltau, der durch den Pilz Blumeria graminis f. sp. hordei verursacht wird, kann zu erheblichen Ernteausfällen führen.

Versuche im Gewächshaus und in der Vegetationshalle haben gezeigt, dass die gentechnisch veränderten Gerstenlinien eine erhöhte Resistenz gegenüber Echtem Mehltau und Zwergrost aufweisen. Ziel der Versuche ist zu testen, ob sich die Wirksamkeit des Lr34-Gens auch im Freiland bestätigt. Gleichzeitig werden auch agronomische Parameter wie Pflanzenwachstum und Ertrag untersucht.

Weiter wird ein Projekt zur Biosicherheit durchgeführt und mögliche Auswirkungen auf Mykorrhizapilze als Beispiel eines Nichtzielorganismus untersucht.

Die Freisetzungsversuche sind für die Jahre 2019 – 2023 bewilligt worden und finden auf der Protected Site statt, einem geschützten Versuchsfeld am Standort Agroscope Reckenholz. Zu den Sicherheitsmassnahmen gehören die Umzäunung, eine permanente Bewachung und Überwachung des Versuchsfeldes sowie ein Alarmsystem. Diese Massnahmen schützen den Versuch vor Vandalismus und verhindern somit das Verschleppen von Pflanzenmaterial. Weitere Massnahmen sind eine Mantelsaat und Isolationsabstände zu anderen konventionellen Gerstenfeldern. Ausserdem wird nach der Aussaat und vor der Ernte ein Vogelnetz oder –vlies angebracht, damit Vögel keine Körner verbreiten können.

Die EFBS hat sich in ihrer Stellungnahme besonders mit der Frage möglicher Auskreuzungen befasst und ist zum Schluss gekommen, dass Genfluss und Auskreuzungen auf Wildarten im vorliegenden Fall nicht relevant sind, da in der Umgebung der Versuchsfläche keine spontan kreuzbaren Wildarten vorkommen. Sie hat der Versuchsdurchführung zugestimmt.

Stellungnahme EFBS vom 20. März 2019

Das Gesuch wurde am 29. Januar 2019 im Bundesblatt publiziert und vom Bundesamt für Umwelt mit Verfügung vom 12. Juni 2019 bewilligt.

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch

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Letztes Update: 22.04.2021