Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

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Inverkehrbringen

Der Verkauf, der Tausch, die Einfuhr, Abgabe oder das andersweitige Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen bedarf gemäss Freisetzungsverordnung einer Bewilligung durch den Bund (Freisetzungsversuche sind separat geregelt). Die EFBS nimmt zu Gesuchen für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter und pathogener Organismen Stellung und beurteilt allfällige Umweltauswirkungen.

  1. Gentechnisch veränderte Pflanzen
  2. Rekombinante Impfstoffe
  3. Pathogene Organismen

1. Gentechnisch veränderte Pflanzen

Da in der Schweiz derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen für den Anbau als Lebens- oder Futtermittel zugelassen sind, beschränkt sich die EFBS in ihren Stellungnahmen hauptsächlich auf eine Beurteilung allfälliger Umwelteinwirkungen, die entstehen könnten, wenn gentechnisch veränderte Körner beim Transport verloren gehen oder wenn konventionelles mit gentechnisch verändertem Saatgut vermischt wird.

Soja

Seit 1996 ist in der Schweiz die gentechnisch hergestellte Sojalinie "Roundup Ready" als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Sorte ist resistent gegen das Herbizid Roundup mit dem Wirkstoff Glyphosat. 2001 stellte die Firma Monsanto ein Gesuch um Verlängerung der Zulassung. 

In ihrer Stellungnahme vom 14.03.2002 erklärt sich die EFBS mit einer Verlängerung des Gesuchs einverstanden:

Mais

In der Schweiz sind drei Linien von gentechnisch verändertem Mais für die Lebens- und Futtermittelherstellung zugelassen. Zwei Gesuche (Bt11 und Bt176) wurden von der Firma Novartis eingereicht. Zu beiden hat die EFBS Stellung genommen (eine dritte Sorte - Mon810 - wurde von Monsanto in Verkehr gesetzt).

Bt11-Mais enthält zwei neue Gene, die dazu führen, dass die Pflanzen gegen die Larven des Maiszünslers und gegen ein Herbizid resistent sind. In ihrer Stellungnahme vom 17.11.1997 kommt die EFBS zum Schluss, dass die Verwendung von Bt-11 Mais als Nahrungsmittel für Mensch und Tier keine negativen Einflüsse auf die Umwelt hat:

Bt176-Mais unterscheidet sich von konventionellen Sorten durch die Expression eines zusätzlichen Gens, das ihn gegen den Befall durch Frassinsekten schützt. Zudem enthält der Mais ein Antiobiotikaresistenzgen. In ihrer Stellungnahme vom 01.07.1997 kommt die EFBS zu Schluss, dass die Verwendung von Bt176-Mais als Nahrungsmittel für Mensch und Tier keine negativen Einflüsse auf die Umwelt hat.

2. Rekombinante Impfstoffe

Orochol

Orochol ist ein Impfstoff gegen Cholera, der aus gentechnisch veränderten, nicht mehr pathogenen Bakterien besteht. Bei ihrer Beurteilung des Gesuchs des damaligen Schweizerischen Serum- und Impfinstituts kam die EFBS in ihrer Stellungnahme vom 02.03.1999 zum Schluss, dass das Inverkehrbringen von Orochol keine vorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt beinhaltet:

3. Pathogene Organismen

VectoBac

VectoBac ist ein Biopestizid, das als aktiven Wirkstoff lebende Sporen des Bodenbakteriums Bacillus thuringinsis israelensis (Bti) enthält. Diese sind in der Lage, so genannte Bt-Toxine zu bilden, die sehr spezifisch gegen in der Schweiz örtlich stark verbreitete Mückenarten eingesetzt werden. Die EFBS hat in ihrer Stellungnahme vom 31.07.2005 das Inverkehrbringen von VectoBac empfohlen. 


Zuletzt aktualisiert am: 04.03.2011





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