Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen eingesetzt. Sie brauchen eine Zulassung vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach der Pflanzenschutzmittelverordnung. Bewilligte Wirkstoffe werden in Anhang 1 dieser Verordnung aufgenommen und in die Kategorien chemische Stoffe, Mikroorganismen und Makroorganismen unterteilt. Die EFBS nimmt Stellung zu Pflanzenschutzmitteln, die Mikro- oder Makroorganismen enthalten. Sie beurteilt die biologische Sicherheit der Wirkstoffe.

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Letztes Update: 13.08.2021