Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.«-

Beginn Sprachwahl

Beginn Hauptnavigation

Beginn Unternavigation

Beginn Navigator

Startseite  >  Themen

 



Beginn Inhaltsbereich

Themen

Transport, Export und Import - Die Transportseiten liefern praktische Anweisungen für den Transport wie auch für den Import und Export biologischer Substanzen.

Pathogene und gentechnisch veränderte Organismen in geschlossenen Systemen - Wird in Laboratorien, Produktionsanlagen, Gewächshäusern oder anderen geschlossenen Systemen mit gentechnisch veränderten oder mit pathogenen Organismen gearbeitet, so müssen Massnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergriffen werden. Die EFBS nimmt Stellung zu Bewilligungsgesuchen, äussert sich zu Klassierungen verschiedener Organismen und beurteilt Sicherheitsmassnahmen.

Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen - Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen bedürfen einer Bewilligung durch den Bund. Die Anforderungen sind in der Freisetzungsverordnung geregelt. Anträge auf Freisetzungen werden der EFBS zur Stellungnahme und Beurteilung im Hinblick auf mögliche Risiken für Mensch und Umwelt unterbreitet.

Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen -  Der Verkauf, der Tausch, die Einfuhr, Abgabe oder das anderweitige Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen bedarf gemäss Freisetzungsverordnung einer Bewilligung durch den Bund. Die EFBS nimmt zu Gesuchen für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter und pathogener Organismen Stellung und beurteilt allfällige Umweltauswirkungen.

Gentherapie - Bei der Gentherapie werden spezifische Gene in die Zellen eine Individuums eingeschleust, um so zu versuchen Krankheiten zu heilen. Je nach dem, ob es sich bei den Zellen um Körperzellen oder Keimzellen (Eizellen, Spermien) handelt, spricht man von somatischer Gentherapie bzw. Keimbahntherapie. Letztere ist in der Schweiz verboten. Seit 1994 werden jedoch klinische Versuche der somatischen Gentherapie durchgeführt, die bewilligungspflichtig sind.


Zuletzt aktualisiert am: 01.01.2008






Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS
info@efbs.admin.ch | Haftung, Datenschutz und Copyright
http://www.efbs.admin.ch/index.php?id=3