Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Mais

Gesuch B/CH/18/03 (2020-2023)

Natürlich vorkommende Krankheitsresistenzen sind für die Pflanzenzüchtung sehr wichtig und man kennt unterdessen etliche Resistenzgene, die gegen Pilzkrankheiten wirksam sind. Eines davon ist das Lr34-Gen aus Weizen, das in der Weizenzüchtung seit langem erfolgreich eingesetzt wird und rassenunspezifische Resistenz gegen verschiedene Erreger verleiht. Dieses Gen wurde nun in eine Maissorte eingefügt (und auch in eine Gerstensorte, siehe Freisetzungsgesuch B/CH/18/04). Die gentechnisch veränderten Maislinien sind im Labor und Gewächshaus partiell resistent gegenüber verschiedenen Pilzkrankheiten, darunter die Blattfleckenkrankheit und der Maisbeulenbrand. Ziel der Versuche ist zu untersuchen, ob diese Resistenzen auch unter Feldbedingungen wirken und ob das Resistenzgen Auswirkungen auf Pflanzenwachstum und Ertrag hat. Es handelt sich um den ersten Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Mais in der Schweiz.

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen und der Durchführung zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Mais

Informationen von Agroscope (Protected Site) zum Freisetzungsgesuch

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch B/CH/18/03

Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

Gesuch B/CH/18/04 (2020-2023)

Natürlich vorkommende Krankheitsresistenzen sind für die Pflanzenzüchtung sehr wichtig und man kennt unterdessen etliche Resistenzgene, die gegen Pilzkrankheiten wirksam sind. Eines davon ist das Lr34-Gen aus Weizen, das in der Weizenzüchtung seit langem erfolgreich eingesetzt wird und rassenunspezifische Resistenz gegen verschiedene Erreger verleiht. Dieses Gen wurde nun in eine Gerstensorte eingefügt (und auch in eine Maissorte, siehe Freisetzungsgesuch B/CH/18/03). Die gentechnisch veränderten Gerstenlinien sind im Labor und Gewächshaus partiell resistent gegenüber den Pilzkrankheiten Zwergrost und Echter Mehltau. Ziel der Versuche ist zu untersuchen, ob diese Resistenzen auch unter Feldbedingungen wirken und ob das Resistenzgen Auswirkungen auf Pflanzenwachstum und Ertrag hat. Es handelt sich um den ersten Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste in der Schweiz.

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen und der Durchführung zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

Informationen von Agroscope (Protected Site) zum Freisetzungsgesuch

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch B/CH/18/04

Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pm-Weizenlinien

Gesuch B/CH/18/01 (2019-2023)

Die Universität Zürich führt seit 2008 Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Weizenlinien durch, die resistent gegenüber der Pilzkrankheit Mehltau sind. In diesem Folge-Versuch sollen neue Kreuzungen verschiedener resistenter Weizenlinien und Weizenlinien mit neuen Genvarianten auf der geschützten Versuchsanlage, der „Protected Site“ von Agroscope Reckenholz, angebaut werden. Alle Linien sind zuvor im Labor und im Gewächshaus getestet worden. Ziel ist zu untersuchen, ob die Weizenlinien auch unter Freilandbedingungen gegenüber Mehltau resistent sind und ob es im Vergleich zu nicht-gentechnisch veränderten Weizenlinien Unterschiede in Pflanzenwachstum und Ertrag gibt.

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen und der Durchführung zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Weizenlinien

Informationen von Agroscope (Protected Site) zum Freisetzungsgesuch

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch B/CH/18/01

Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Winterweizenlinien

 

Gesuch B/CH/16/01 (2016-2022)

Seit Mitte der 90er Jahre stagnieren in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern die Ertragssteigerungen bei Weizen, nachdem sie während Jahrzehnten linear verliefen. Daher werden neue Möglichkeiten erforscht, das Ertragspotential weiter zu erhöhen. Dies geschieht beispielsweise mithilfe gentechnisch veränderter Weizensorten, die ein zusätzliches Gen für einen Saccharosetransporter haben und dadurch mehr Saccharose in die Körner transportieren können. Versuche mit diesen Weizenlinien im Gewächshaus haben eine Ertragssteigerung von 5% ergeben. Die gentechnisch veränderten Weizenlinien werden nun auf der Protected Site angebaut, um zu untersuchen, ob der Ertrag auch unter natürlichen Bedingungen erhöht ist.

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen und der Durchführung zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Weizenlinien mit erhöhtem Ertragspotential

Informationen der Gesuchsteller zum Freisetzungsgesuch

Informationen des BAFU zu Freisetzungsgesuch B/CH/16/01

Freisetzungsversuch mit cisgenen Apfelpflanzen

Gesuch B/CH/15/01

Feuerbrand, verursacht durch das Bakterium Erwinia amylovora, ist eine der schwersten und weltweit bedeutendsten bakteriellen Erkrankungen in Apfel- und Birnenanlagen. Die heute auf dem Markt erhältlichen kommerziellen Apfelsorten weisen generell eine geringe Krankheitsresistenz auf. In Wildäpfeln dagegen sind natürlich vorkommende Resistenzen gegenüber Feuerbrand vorhanden. Eines dieser Resistenzgene ist das Gen FB_MR5 aus dem Wildapfel Malus x robusta 5. Die ETH Zürich hat dieses Resistenzgen mit gentechnischen Methoden in die Apfelsorte „Gala Galaxy“ eingebracht. Die cisgenen Apfelpflanzen sollen nun auf der Protected Site unter praxisnahen Bedingungen angebaut und auf verschiedene Faktoren hin untersucht werden.

Die EFBS hat zum Freisetzungsversuch Stellung genommen und der Durchführung zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit cisgenen Apfelpflanzen mit verbesserter Resistenz gegen Feuerbrand

Informationen der Gesuchsteller zum Freisetzungsgesuch

Informationen des BAFU zum Freisetzungsgesuch B/CH/15/01

Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffellinien

Gesuch B/CH/14/01 (2015-2019)

Die Kraut- und Knollenfäule ist ein Problem für den Kartoffelanbau. Hervorgerufen durch den pilzähnlichen Organismus Phytophthora infestans verursacht diese Krankheit auch in der Schweiz Ernteausfälle und wird mit Fungiziden bekämpft. In Wildkartoffelarten gibt es Resistenzgene gegen die Kraut- und Knollenfäule, so genannte Rpi-Gene (Resistenz gegen Phytophthora infestans). Die Universität Wageningen (NL) hat verschiedene dieser Resistenzgene gentechnisch in herkömmliche Kartoffelsorten eingebracht. Diese cisgenen Kartoffellinien wurden in den Niederlanden bereits in Labor, Gewächshaus und Freiland getestet und ihre Resistenz gegenüber Phytophthora infestans bestätigt.

Nun sollen verschiedene dieser Kartoffellinien auf der Protected Site der Agroscope Reckenholz unter Schweizer Bedingungen im Freiland getestet werden. Untersucht wird unter anderem, ob die Rpi-Gene auch gegen Schweizer Isolate von Phytophthora infestans wirksam sind.

Die EFBS hat zum Bewilligungsgesuch Stellung genommen und der Versuchsdurchführung zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffellinien mit verbesserter Resistenz gegenüber Kraut- und Knollenfäule

Informationen der Gesuchsteller zum Bewilligungsgesuch

Informationen des BAFU zum Bewilligungsgesuch B/CH/14/01

Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pm3-Weizenlinien

Gesuch B/CH/13/01 (2013)

Dieser Freisetzungsversuch stellt eine Fortsetzung der Versuche dar, die die Universität Zürich im Rahmen des NFP59 in den Jahren 2008-2011 begonnen hat. Es wurden Weizenlinien mit weiteren Pm3-Allelen entwickelt, die Resistenzen gegen den Erreger des Mehltaus verleihen. Ausserdem wurden bestehende Linien miteinander gekreuzt, so dass sie neu zwei verschiedene Resistenzallele tragen. Die Linien wurden im Labor und Gewächshaus getestet und sollen nun auch im Freiland untersucht werden.

Die EFBS hat zum Bewilligungsgesuch Stellung genommen und der Versuchsdurchführung einstimmig zugestimmt.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Pm3-Weizenlinien

Informationen der Gesuchsteller zum Bewilligungsgesuch

Informationen des BAFU zum Bewilligungsgesuch B/CH/13/01

Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen im Rahmen des NFP 59

Gesuche B/CH/07/01, B/CH/07/02 und B/CH/07/04 (2008-2011) 

Pilzerkrankungen bei Weizen stellen ein Problem dar. Es gibt jedoch Gene, die natürliche Resistenzen gegen Pilzerkrankungen vermitteln. Ein solches Gen ist das Pm3-Gen, das gegen den Mehltauerreger wirkt und in verschiedenen Varianten - sogenannten Allelen - vorkommt. Alle Allele stammen aus alten Land- und Weizensorten. Die Universität Zürich erforscht diese Resistenzgene und hat verschiedene gentechnisch veränderte Weizenlinien hergestellt, die in Feldversuchen getestet wurden (Gesuch B/CH/07/01).

Eine weitere Form von natürlicher Resistenz gegenüber Krankheitserregern ist die Expression von so genannten quantitativen Resistenzgenen. Sie haben ein sehr breites Wirtsspektrum, erzeugen aber keine vollständige Resistenz. Zwei solcher Genprodukte sind Chitinasen und Glucanasen aus Gerste. Diese Gene wurden in die Weizensorte Frisal eingebracht (Gesuch B/CH/07/02) und im Freiland untersucht.

Ein möglicher Auskreuzungspartner von Weizen ist das Wildgras zylindrischer Walch. Hybride zwischen den transgenen Weizenlinien und zylindrischem Walch wurden im Gewächshaus hergestellt und ebenfalls im Freiland untersucht (Gesuch B/CH/07/04).

Die Freisetzungsversuche bildeten den Rahmen für neun Projekte, die sich im so genannten Konsortium-Weizen zusammengeschlossen haben. Sechs dieser Projekte untersuchten hauptsächlich Biosicherheitsaspekte.

Die EFBS hat sich mehrfach zu den Bewilligungsgesuchen geäussert und ist jeweils mehrheitlich zum Schluss gekommen, dass die Versuche ein vernachlässigbares Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Sie hat der Versuchsdurchführung zugestimmt, sie jedoch an gewisse Auflagen geknüpft.

Stellungnahmen der EFBS zu den Freisetzungsversuchen des NFP59

Information zum NFP59

Informationen zum Konsortium Weizen

Informationen des BAFU zu den Bewilligungsgesuchen:

Gesuch B/CH/07/01

Gesuch B/CH/07/02

Gesuch B/CH/07/04

Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem KP4-Weizen

Gesuch B/CH/00/03 (2001-2004)

Im Januar 2001 reichte die ETH Zürich beim damaligen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL ein Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen in Lindau ein. Der Weizen wurde so verändert, dass er ein so genanntes KP4-Protein produziert, das ihm Resistenz gegenüber Stinkbrand (einer Pilzkrankheit) verleiht.

In mehreren Stellungnahmen gelangte die EFBS zum Schluss, dass der kleinräumige Versuch kein wesentliches Risiko für Mensch und Umwelt beinhalte, knüpfte die Versuchsdurchführung jedoch an verschiedene Bedingungen.

Stellungnahmen der EFBS zum Weizen-Freisetzungsversuch der ETH Zürich

Informationen des BAFU zum Bewilligungsgesuch B/CH/00/03

Bereits vor dem Inkrafttreten der Freisetzungsverordnung hat sich die EFBS mit folgenden Freisetzungsgesuchen für Mais und Kartoffeln beschäftigt:

Freisetzungsgesuch mit gentechnisch verändertem Mais T25

Gesuch B/CH/98/01 (1999)

Die Firma Plüss-Staufer AG plante 1999 an zwei Standorten in der Gemeinde Oftringen transgenen Mais zu Versuchszwecken freizusetzen. Ziel des Versuchs war die Prüfung der Wirksamkeit des Herbizids Glufosinat auf T25-Mais.

In ihrer Stellungnahme vom 03.03.1999 gelangte die EFBS zum Schluss, dass die Durchführung des Freisetzungsversuchs keine vorhersehbaren Risiken für die Umwelt beinhaltet:

Stellungnahme der EFBS zum Mais-Freisetzungsversuch der Firma Plüss-Staufer AG

Informationen des BAFU zum Bewilligungsgesuch B/CH/98/01

Freisetzungsgesuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln

Gesuch B/CH/98/02 (1999)

Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins RAC wollte 1999 in den Gemeinden Duillier und Bullet transgene Kartoffeln zu Versuchszwecken freisetzen. Ziel des Versuchs war die Prüfung der Resistenz der Kartoffeln gegen Kraut- und Knollenfäule.

In ihrer Stellungnahme vom 02.03.1999 kommt die EFBS zum Schluss, dass die Durchführung des Freisetzungsversuchs keine vorhersehbaren Risiken für die Umwelt beinhaltet.

Stellungnahme der EFBS zum Freisetzungsversuch der RAC mit Kartoffeln

Informationen des BAFU zum Bewilligungsgesuch B/CH/98/02 

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Letztes Update: 01.06.2023